Impressum

Hausbrauerei - Restaurant - Biergarten

Ennert Bräu/Brauhaus am Ennert

 

Uwe Lorbetzki 

An den Hecken 1
53229 Bonn Beuel Pützchen

Fon: 0228-431784
Fax: 0228-9480556

 

kontakt@brauhausamennert.de

 

Umsatz ID NR: DE189477391

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen/Reservierungen in unserem Haus sowie für alle weiteren damit  zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.

 

2. Vertragsabschluss/Vertragspartner

Sämtliche Reservierungen sind bindend, sobald diese mit der Unterschrift bestätigt worden sind, oder falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, Leistungen bereitgestellt worden sind. Eine Anzahlung wird mit der Schlussrechnung in Anrechnung gebracht.

 

3. Leistungen

3.1 Reservierte Räume stehen dem Leistungsnehmer nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den genannten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Absprache. Bei erheblich abweichender Personenzahl behalten wir uns vor den Buffetpreis entsprechend zu erhöhen bzw. zu überprüfen, ob Sitzplätze freigegeben werden können. 

 

4. Stornoregelung

Bei Stornierung einer Reservierung mit verbindlicher Reservierungsbestätigung, verfällt in jedem Fall die Anzahlung, bei Stornierung ab 6 Monaten müssen Umsatzausfallkosten geleistet werden. Storniert das Brauhaus aufgrund einer Ursache, die in dessen Verantwortungsbereich gelegen ist, so erhält der Auftraggeber die Anzahlung in voller Höhe rückerstattet.

 

5. Informationspflicht

Bei den Reservierungen (Buffet/Menü) hat der Auftraggeber dem Brauhaus spätestens 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Personenzahl mitzuteilen. Anderenfalls wird die ursprünglich bestellte Anzahl von Gedecken als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt. Sollten am Tag der Veranstaltung mehr Personen als angegeben kommen, wird auch für diese der Buffetpreis/die Getränkepauschale erhoben. Tischwäsche wird mit 4,00 € pro Person extra berechnet. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder derer unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann das Brauhaus jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

 

6. Schadensersatz

Für Beschädigungen oder Verluste an Einrichtung oder Inventar die während eines Aufenthaltes entstehen, haftet der Auftraggeber, wobei widerlegbar angenommen wird, dass die entstandenen Beschädigungen oder Verluste durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht oder verschuldet wurden. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne die Zustimmung des Brauhauses nicht gestattet. Für Beschädigungen oder Verluste an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten übernimmt das Brauhaus, ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung. Eine eventuell notwendige Versicherung von eingebrachten Gegenständen obliegt dem Auftraggeber. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Das Benutzen von Pyrotechnik, insbesondere Wunderkerzen, ist im gesamten Bereich des Ennert-Bräus untersagt.

 

7. Pflichten des Brauhauses

Störungen an den vom Brauhaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, unverzüglich beseitigt. Zurückbehaltungs- oder Minderungsansprüche durch den Auftraggeber ergeben sich hieraus nicht.

 

8. Rücktrittsrecht

Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Veranstaltung den geordneten Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses zu gefährden droht, so kann das Brauhaus vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss nicht hinreichend über den wahren Zweck informiert hat.

 

9. Zahlungsfrist

Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt, ohne Abzug zahlbar.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein 

oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die 

gesetzlichen Vorschriften.